Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule?

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Der Bundesrat will hauptsächlich Massnahmen auf der Ausgabenseite ergreifen, er sieht aber auch einnahmenseitige Massnahmen vor. Höhere Steuereinnahmen will der Bundesrat ab dem Jahr 2028 bei Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule generieren.

Steuerplanung: Wer Kapitalbezüge in Erwägung zieht, sollte diese gestaffelt bis Ende 2027 planen. Möglicherweise resultiert aus einem Bezug ab dem Jahr 2028 eine höhere Besteuerung.

 

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