Änderungen im Steuerrecht ab 2020
Folgende Änderungen traten per 1. Januar 2020 in Kraft:
Unterhaltskosten von Liegenschaften: Neu sind auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abzugsfähig. Zudem können Aufwendungen für energetische Investitionskosten einschliesslich Rückbaukosten auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden übertragen werden , soweit sie im Jahr, in denen sie angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Unternehmenssteuerreform (STAF):
- Besteuerung natürlicher Personen für Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen wird erhöht
- steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen bei börsenkotierten Gesellschaften wird eingeschränkt
- neu: steuerfreie Aufdeckung von stillen Reserven bei Beginn der Steuerpflicht juristischer Personen; angepasst: Besteuerung von stillen Reserven bei Beendigung der Steuerpflicht juristischer Personen
- auf kantonaler Ebene:
- Abschaffung von Steuerregimes (Holdingstatus, Domizilgesellschaften)
- ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten
- zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
- Ermässigung bei Vermögenssteuer auf Patenten und vergleichbaren Rechten
- Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen