Änderungen im Steuerrecht ab 2020

Folgende Änderungen traten per 1. Januar 2020 in Kraft:

Unterhaltskosten von Liegenschaften: Neu sind auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abzugsfähig. Zudem können Aufwendungen für energetische Investitionskosten einschliesslich Rückbaukosten auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden übertragen werden , soweit sie im Jahr, in denen sie angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.

Unternehmenssteuerreform (STAF):

  • Besteuerung natürlicher Personen für Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen wird erhöht
  • steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen bei börsenkotierten Gesellschaften wird eingeschränkt
  • neu: steuerfreie Aufdeckung von stillen Reserven bei Beginn der Steuerpflicht juristischer Personen; angepasst: Besteuerung von stillen Reserven bei Beendigung der Steuerpflicht juristischer Personen
  • auf kantonaler Ebene:
    • Abschaffung von Steuerregimes (Holdingstatus, Domizilgesellschaften)
    • ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten
    • zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
    • Ermässigung bei Vermögenssteuer auf Patenten und vergleichbaren Rechten
    • Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen

 

 

 

 

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